Rechtsprechung
ArbG Weiden/Oberpfalz, 01.06.2010 - 6 BVGa 8/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,72402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wirksamkeit der Abwahl eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Heilung eines Ladungsmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91
Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 01.06.2010 - 6 BVGa 8/10
mit Ausnahme des Beteiligten zu 1) vollzählig erschienenen Betriebsratsmitglieder der Abstimmung über die Abberufung widersprochen hat, sondern diese durch ihre Beteiligung an dieser Abstimmung - unabhängig vom Abstimmungsverhalten in der Sache (vgl. BAG vom 29.4.1992, 7 ABR 74/91, NZA 1993, 329 ff.) - vielmehr der entsprechenden Abstimmungsdurchführung ausdrücklich oder konkludent zugestimmt haben (vgl. LAG Nürnberg vom 10.10.2006, 6 TaBV16/06, NZA-RR 2007, 136 ff.). - LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06
Testeinkäufe - Taschenkontrollen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - …
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 01.06.2010 - 6 BVGa 8/10
mit Ausnahme des Beteiligten zu 1) vollzählig erschienenen Betriebsratsmitglieder der Abstimmung über die Abberufung widersprochen hat, sondern diese durch ihre Beteiligung an dieser Abstimmung - unabhängig vom Abstimmungsverhalten in der Sache (vgl. BAG vom 29.4.1992, 7 ABR 74/91, NZA 1993, 329 ff.) - vielmehr der entsprechenden Abstimmungsdurchführung ausdrücklich oder konkludent zugestimmt haben (vgl. LAG Nürnberg vom 10.10.2006, 6 TaBV16/06, NZA-RR 2007, 136 ff.). - LAG Düsseldorf, 26.10.2007 - 9 TaBV 54/07
Abberufung von der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds, rechtzeitige …
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 01.06.2010 - 6 BVGa 8/10
Soweit zur Bestimmung der Rechtzeitigkeit in erster Linie auf die übliche Praxis des Betriebsrats abgestellt wird (vgl. LAG Düsseldorf vom 26.10.2007, 9 TaBV 54/07), gilt, dass die vom Beteiligten zu 1) behauptete Wochenfrist so nicht feststellbar ist, da solches in der Tat bei fristlosen Kündigungen nicht möglich sein dürfte (Dreitagesfrist gem. § 102 II 3 BetrVG). - ArbG Nürnberg, 09.08.1999 - 5 BVGa 13/99
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 01.06.2010 - 6 BVGa 8/10
14 Zwar geht die Kammer davon aus, dass ein bislang freigestelltes Betriebsratsmitglied bis zur Entscheidung über die eingeleitete Wahlanfechtung in dieser Funktion weiter tätig sein kann, wenn seine Abwahl unter einem schwerwiegenden Mangel leidet (vgl. ArbG Nürnberg vom 9.8.1999, 5 BVGa 13/99).